Erklärtext
Ab März tritt eine Regelung in Kraft, nach der bei Neubauten und großen Renovierungen mit mehr als zehn Stellplätzen ein Ladepunkt für Elektrofahrzeuge zur Verfügung stehen muss. Seit 2017 wird der Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur von der Bundesregierung gefördert. Zum jetzigen Stand bieten 54 Prozent der befragten Händler mindestens eine Ladestation innerhalb ihres Filialnetzes an. Weitere 19 Prozent planen gegenwärtig E-Stationen, während 27 Prozent angeben, dass der Aufbau von Ladesäulen für sie nicht relevant ist. Das geht aus der aktuellen EHI-Studie „E-Mobilität im Handel 2019“ hevor.
Katalogisierung