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Lesehilfe
Die Statistik zeigt die Anzahl der Computerbetrugsfälle mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel in Deutschland in den Jahren 2016 bis 2023 auf.
Zum Vergleich stehen Computerbetrugsfälle mit rechtswidrig erlangten Zahlungskarten mit PIN (Lastschrift), Computerbetrugsfälle mit rechtswidrig erlangten Daten von Zahlungskarten sowie sonstige Computerbetrugsfälle mit rechtswidrig erlangten unbaren Zahlungsmitteln.
2022 registrierte das Bundeskriminalamt 25.351 Fälle von Computerbetrug mit rechtswidrig erlangten Zahlungskarten mit PIN.
Seit 2016 werden Betrugs bzw. Computerbetrugsfälle mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel erfasst.
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