Erklärtext
An den Verbraucherpreisindex gekoppelte Ladenmietverträge sind im Einzelhandel weit verbreitet. Für die Vermieter – besonders in inflationären Zeiten – sind sie ein wichtiger Baustein zur Werterhaltung der Mietobjekte. Für die mietenden Unternehmen stellen sie hingegen aktuell eine erhebliche wirtschaftliche Belastung dar. Zum Jahreswechsel 2022/2023 befragte das EHI Retail Institute die Händler zu ihrer Betroffenheit von Indexerhöhungen und möglichen Ausnahmen in Verhandlungen mit den Vermietern.
Indexklauseln in Mietverträgen betreffen den gesamten Einzelhandel und sind relativ branchenunabhängig. Nur 4 Händler (5 Prozent) gaben in der Befragung an, sowohl 2022 als auch 2023 in weniger als 25 Prozent ihrer angemieteten Filialen mit Indexerhöhungen konfrontiert zu werden. Knapp die Hälfte (46 Prozent) der Befragten geben an, dass entsprechende Erhöhungen indes an, dass in mehr als der Hälfte ihrer angemieteten Filialen durchgeführt wurden. Für das laufende Jahr 2023 stehen sogar noch mehr Indexerhöhungen an.
Wenn die Händler betroffen sind, werden in den meisten Mietverhältnissen die vertraglich vereinbarten Indexerhöhungen auch vollständig realisiert – 79 Prozent der Vertriebslinien erleben diese Vorgehensweise oft oder sogar immer. Manchmal lassen sich jedoch Kompromisse finden, insbesondere dann wenn der Filialerhalt durch die Indexerhöhungen bedroht ist. Dabei ist die nur teilweise Realisierung der vertraglich vereinbarten Erhöhung die häufigste Kompromissvariante, die 26 Prozent der Händler oft und 23 Prozent gelegentlich anwenden können.
Datenbasis: Ergebnisse einer Befragung von 82 Vertriebslinien aus Einzelhandel, Gastronomie und filialisierten Dienstleistungen, die zusammen über mehr als 30.000 Filialen in Deutschland verfügen. Der Untersuchungszeitraum war Dezember 2022.